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AGB

1. Allgemeines

Unsere LZB gelten, nachdem sie dem Kunden einmal zugegangen sind, für alle Geschäfte. Ergänzungen werden von uns schriftlich bekanntgegeben.

2. Angebote, Nebenabreden, Vertragsinhalt

2.1.

Der Vertrag mit uns kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt sie schriftlich. Ist der Auftragserteilung unser Angebot vorausgegangen, so kommt der Vertrag durch Erteilung des Auftrages zustande, ohne dass es einer nochmaligen Bestätigung bedarf. Liegt weder ein Angebot von uns noch eine schriftliche Bestätigung vor, sondern lediglich die Bestellung durch den Kunden, so gilt der Vertrag als geschlossen, sobald wir Versand- oder Auslieferungsauftrag erteilt haben.

2.2.

Verkaufskontrakte sind für die Käufer bindend, wenn nicht innerhalb von einem Werktag nach Zugang widersprochen wird. Ein Widerspruch ist nur zulässig, wenn der Inhalt des Kontraktes von den getroffenen Vereinbarungen abweicht.

2.3.

Unsere Angebote sind freibleibend in dem Sinne, dass ein Vertrag erst dann zustande kommt, wenn wir die Bestellung annehmen.

2.4.

Nebenabreden zu unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Messen sowie Vereinbarungen mit unseren Außendienstmitarbeitern, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer Bestätigung. Im Zweifelsfall ist für den Vertragsinhalt ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

2.5.

Unserem Angebot etwa beigefügte Unterlagen (Muster, Abbildungen, Zeichnungen u.ä.) gelten nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An diesen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen oder, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.

3. Preise

3.1.

Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. gesetzlicher MwSt, sämtliche Angebote/Preislisten verstehen sich freibleibend, basierend auf EURO.

3.2.

Tritt zwischen Geschäftsabschluss und Lieferung eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren, wie insbesondere der Kosten für Löhne, Vor- material oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasst werden, soweit die Waren im kaufmännischen Verkehr veräußert werden.

3.3.

Mit Erscheinen des Kataloges verlieren alle vorangegangenen Preislisten sowie verhandelte und abgesprochene Preise und Rabatte ihre Gültigkeit. Kundenrabatte können seitens des Lieferanten mit Erscheinen des Kataloges geändert werden. Entsprechende Mitteilungen werden zugesandt.

3.4.

Ändern sich die Kostenverhältnisse im Einkauf infolge von Paritätsänderungen des EURO zu der jeweiligen Einkaufswährung, behalten sich die Verkäufer das Recht einer entsprechenden Korrektur der Verkaufspreise vor, ohne dass hierdurch die Gültigkeit des bestehenden Kontraktes berührt wird.

4. Lieferung

4.1.

Ab EURO 250,– Warennettowert liefern wir frei Haus. Webshop Bestellungen erfolgen versandkostenfrei ab einem Warennettowert von 175 Euro. Für Aufträge unter EURO 250,– oder Webshopbestellungen unter EURO 175,- wird eine Paketfrachtpauschale von EURO 12,– je Karton berechnet. Bei einem Bestellwert unter EURO 50,– behalten wir uns vor, einen Bearbeitungsaufschlag von bis zu EURO 10,– zu erheben.

4.2.

Bei Sonderpreisen liefern wir unfrei.

4.3.

Exportaufträge: Bitte fordern Sie unsere separaten Exportbedingungen an.

4.4.

Lieferung und Versand erfolgen auf Gefahr des Abnehmers. Die Gefahr geht mit dem Versand oder - wenn Abholung vereinbart wurde - mit der Bereitstellung auf den Empfänger über. Wir haften weder für Verluste noch für Beschädigungen. Bei Sonderanfertigungen können Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % nicht beanstandet werden. Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig.

4.5.

Alle bundesinternen Lieferungen werden von uns versichert, falls nicht gewünscht, bitten wir um schriftliche Information. (Bei Nichtversicherung wird kein Ersatz geleistet.)

4.6.

Für Non-Food-Artikel berechnen wir 1% Warenversicherung.

5. Verpackung/Entsorgung

5.1.

Ihren Auftrag fertigen wir auf Ihren Wunsch „ohne Grünen Punkt” und ohne Teilnahme an einem Selbstentsorgersystem wie z.B. VfW. Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Sie als Vertreiber verpflichtet sind, vom Endverbraucher die Verkaufsverpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen (Selbstentsorger), und dass Ihnen eine entsprechende Nachweispflicht obliegt. Soweit Sie unsere Unterstützung benötigen, bitten wir um Kontaktaufnahme.

5.2.

Soweit wir nach der Verpackungsverordnung verpflichtet sind, Verpackungen zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackungen.

6. Lieferfristen

Wir sind grundsätzlich bemüht, vereinbarte Termine und Fristen einzuhalten. Fixtermine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Produktions- und betriebsbedingte Überschreitung der vereinbarten Fristen und Termine begründen keine Ansprüche des Kunden. Lieferverzögerungen aufgrund von Arbeitskämpfen oder unvorhersehbaren außergewöhnlichen Ereignissen, wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw., befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Im Falle unseres Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen gilt § 326 BGB mit der Maßgabe, dass die uns zu setzende Nachfrist wenigstens 4 Wochen betragen muss.

7. Zahlung

7.1.

Die Zahlung erfolgt netto Kasse nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum per Überweisung. Bei Zahlung per Bankeinzug gewähren wir 2 % Skonto.

7.2.

Erstlieferungen erfolgen nur gegen Zahlung per Bankeinzug.

7.3.

Exportaufträge: siehe separate Exportbedingungen.

7.4.

Bei Zahlungsverzug erheben wir Verzugszinsen, und zwar 5% über dem Basiszinssatz daraus ergibt sich jeweils ein entsprechender aktueller Zinssatz. Offenstehende Rechnungen können nach der 2. Mahnung (30 Tage) mit Verzugszinsen belastet werden. Wir behalten uns vor, vereinbarte Sonderkonditionen nach schriftlichem Voravis für den entsprechenden Zeitraum zu streichen.

7.5.

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, den Mahnungsaufwand zu berechnen. Sollte nach der 3. Mahnung die Forderung nicht beglichen sein, werden die offenen Forderungen an Creditreform übergeben.

8. Gewährleistung

8.1.

Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so haben wir nach unserer Wahl und unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Nachbesserung, Ersatzlieferung fehl oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder wird sie verweigert, so kann der Kunde die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Das Recht, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen, bleibt ausgeschlossen.

8.2.

Die Feststellung von Mängeln muss uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitteilen. Bei Ware zweiter Wahl oder aus Sonderverkäufen können Mängelrügen nicht geltend gemacht werden.

8.3.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Kunden.

9. Sachmängel

Die Geltendmachung von Rechten des Kunden wegen eines Mangels der Lieferung setzt voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen.

10. Sonderanfertigungen

10.1.

Kunden-Design Haftungsfreistellung: Für alle uns eingesandten Vorlagen, Zeichnungen, Entwürfe, Bilder, Logos, Texte oder Slogans trägt der Kunde die Verantwortung in Bezug auf das Bestehen eines Vervielfältigungsrechtes. Mit Erteilung seines Auftrags versichert er automatisch, dass hierüber frei verfügt werden darf und diese Vorlagen etc. frei von Rechten Dritter sind, und dass abgebildete Personen bedingungslos mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, stellt uns der Kunde von allen Ansprüchen und Forderungen frei, die deswegen gegen uns erhoben werden und trägt entsprechende Kosten der Rechtsverfolgung.

10.2.

Korrekturabzüge: Vor der Produktion und Auslieferung erhält der Kunde Korrekturabzüge zur Begutachtung und Genehmigung. Mit Anerkennung dieser Korrekturabzüge entbindet uns der Kunde von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Vorlagen.

10.3.

Urheberrecht: Alle unsere Produkte sowie für Kunden angefertigte Designs unterliegen unserem Urheberrecht und dürfen weder vervielfältigt noch Dritten diesbezüglich zugänglich gemacht werden.

11 Eigentumsvorbehalt

11.1.

Bei Zahlungsrückstand oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage unseres Kunden sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und die Geschäftsräume unseres Kunden zu betreten. Der Kunde stimmt schon jetzt zu. Wir sind berechtigt, zurückgenommene Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern und unsere Kosten mit dem Erlös zu verrechnen.

11.2.

Wir sind auch berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen.

11.3.

Die Vereinbarungen zum Eigentumsvorbehalt gelten solange weiter, bis der Kunde alle Forderungen beglichen hat, die uns zustehen.

11.4.

Wir sind auch berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen.

12. Reklamationen/Retouren

Rücksendungen jeder Art bedürfen zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vorherigen Ankündigung durch den Kunden unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer und innerhalb von 10 Tagen nach Anlieferung, da sonst der Versicherungsschutz erlischt. Retouren aufgrund von Reklamationen werden von uns per UPS-Rückholer abgeholt. Unfrei-Rücksendungen werden von uns verweigert.

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Handelsgeschäfte mit Vollkaufleuten ist der Sitz unserer Hauptverwaltung in Rellingen, auch für Rechtstreitigkeiten im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG-”Wiener Kaufrecht”) ist ausgeschlossen.

14. Teilunwirksamkeit

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Liefergeschäftes unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

15. Fernabsatzgesetz

Bei Bestellung und Auftragsabwicklung über das Internet gilt das Fernabsatzgesetz.

Bitte erfragen Sie unsere Exportbedingungen. Please ask for our export conditions.

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